Verwaltungsgerichtshof hebt Tauchverbote am Baggersee Grötzingen auf

Gute Nachrichten für die Aquanauten und die Taucher in der Region – der VGH hat die Tauchverbote in Grötzingen für unwirksam erklärt. Die Beschränkung auf 6 Taucher pro Tag sowie das Nacht- und Wintertauchverbot wurden vom VGH gekippt. Im Moment sieht es so aus, als würde die Gemeinde auch auf eine Tauchgenehmigung verzichten.

Also sollte dem Tauchvergnügen ohne Tauchgenehmigung vorläufig nichts entgegen stehen!

Als bekannt wurde, dass die Gemeinde das Tauchen im Grötzinger Baggersee drastisch beschränken würde, wurde im BTSV sehr schnell entschieden, dass gegen diese Beschränkungen vorgegangen werden müsste. Nicht zuletzt deshalb, weil die Befürchtung aufkam, dass andere Gemeinden diesem Beispiel folgen könnten und das Tauchen in den Seen rund um Karlsruhe deutlich einschränken würden.

Einzige Möglichkeit war ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim, mit dem Ziel die Nutzungsverordnung zumindest in Teilen für unwirksam erklären zu lassen. Der Antrag kann allerdings nur von jemanden gestellt werden, der auch tatsächlich betroffen ist. Karen hatte sich daher in Abstimmung mit dem BTSV bereit erklärt, das Verfahren anzustoßen. Weiter gehörten dem Team an: Marc Steinhaus / TC Muräne, Sandra Vogel / BTSV Gewässer, Klaus Herrmann und Hannelore Brandt / BTSV Präsidium. Die hervorragende Teamarbeit hat maßgeblich zum Erfolg des Antrags beigetragen.

https://bnn.de/lokales/karlsruhe/vgh-hebt-tauchverbote-am-baggersee-groetzingen-auf

http://www.vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Karlsruhe_+Tauchverbot+im+Baggersee+Groetzingen+teilweise+unwirksam/?LISTPAGE=1212860

********************UPDATE************************

Hallo zusammen,
auf die Schnelle ein Update zum Tauchen im Grötzinger Baggersee.
Frau Essrich hat in der Sitzung des Ortschaftsrats klargestellt, dass nach wie vor eine Tauchgenehmigung geholt werden muss, es gibt aber keine zahlenmäßige Beschränkung.
Das Verfahren soll vereinfacht werden. Wer schon mal seine Daten im Rathaus hinterlegt hat, kann die Tauchgenehmigung per eMail beantragen und erhält sie auch per eMail. (Groetzingen@karlsruhe.de)
Die Seite wurde übrigens zumindest zum Teil schon an die neue Rechtslage angepasst.
Liebe Grüße
Karen

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